AGBs

Unsere AGB

1.      Geltung

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge von Marco´s Gym Club, Leitenfeld 13 83556 Griesstätt.

1.2.  Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Fitnessstudiobetreibers abgeschlossenen Fitnessvertrages zur Betreuung und Benutzung des Fitnessstudios berechtigt sind.

 

2.      Vertragsabschluss

2.1. Der Vertrag zwischen dem Fitnessstudiobetreiber und dem Mitglied wird durch die Unterschrift des Mitglieds rechtswirksam.

2.2. Bei Vertragsabschluss ist dem Mitglied eine Kopie des Fitnessvertrages zu übergeben.

2.3.  Verträge mit Minderjährigen (unter 18) können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden.


3.      Leistungsgegenstand und Leistungsumfang

3.1. Art und Leistungen richten sich nach dem Fitnessvertrag.

3.2. Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.

 

4.      Nutzung des Fitnessstudios

4.1. Zutrittsgewährung 

4.1.1.      Jedes Mitglied ist zu Betretung und Nutzung des Fitnessstudios und deren Einrichtung während der Öffnungszeiten und nach Maßgabe des Fitnessvertrages berechtigt.

4.1.2.      Jedes Mitglied erhält einen Zugang. Dies kann über eine App per Smartphone oder einen Chip ermöglicht werden.

4.1.3.      Jede unbefugte Weitergabe des Zugangs ist untersagt.

4.1.4.      Der Zutritt zum Fitnessstudio ist ausschließlich aufrechter Mitgliedschaft gestattet.

4.1.5.      Eine Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.

4.1.6.      Alkoholisierte Mitglieder sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.

4.1.7.      Die Mitnahme von Waffen ist untersagt.

4.1.8.      Das Mitglied nimmt zur Kenntnis das der Trainer, Marco Klammer, oder andere Aufsichtspersonen nicht während der gesamten Öffnungszeit im Fitnessstudio anwesend sind. Die Einweisung in die Bedienung von den Geräten oder Hilfestellung ist in dieser Zeit nicht möglich.

4.2. Hygienevorschriften

4.2.1.      Aus hygienischen Gründen ist die Betretung und Nutzung des Fitnessstudios nur mit Sportbekleidung und saubreren Sportschuhen gestattet. Das Mitglied hat ein Handtuch mitzuführen, welches auf den Einrichtungen oder Matten unterzulegen ist, um Schweiß abzuhalten.

4.2.2.      Sämtliche Bereiche des Fitnessstudios sind sauber zu halten.

4.3. Sicherheitsvorschriften

4.3.1.      Sämtliche Geräte dürfen nur für ihrem Verwendungszweck verwendet werden.

4.3.2.      Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehen Spinden zu verstauen.

4.3.3.      Die Anfertigung von Foto und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach deren vorheriger Einwilligung zulässig.

4.3.4.      Kameraüberwachung: Unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Beachtung der Vorgaben überwacht ein Kamerasystem die Studiofläche und speichert diese Aufnahmen als Sicherheitsmaßnahme. Nach 24 Stunden werden diese Aufnahmen gelöscht. 

 

5.      Öffnungszeiten

5.1. Die Öffnungszeiten sind: 24 Stunden geöffnet

5.2. Geringfügige Änderungen der Öffnungszeiten sind zulässig.

5.3. Die Betreuungszeiten weichen von den Öffnungszeiten ab und können variabel geändert werden.

 

6.      Entgelt

6.1. Das vertraglich vereinbarte Entgelt (Mitgliedsbeitrag) ist jeweils am 01. oder 15. eines Monats im Vorhinein zur Zahlung fällig. Der Mitgliedschaftsbeitrag versteht sich inkl. Umsatzsteuer der gesetzlichen Höhe.

6.2. Der Fitnessstudiobetreiber ist berechtigt den Mitgliedschaftsbetrag einzuziehen.

6.3. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Fitnessstudiobetreiber berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe in Rechnung zu Stellen.

 

7.      Vertrag

7.1. Der Fitnessstudiobetreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung einseitig Aufheben.

7.2. Die Vertragsdauer errichtet sich nach dem abgeschlossenen Vertragsmodell.

7.3. Das Mitglied kann den Vertrag vorübergehend aussetzen, wenn:

-         Aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage am Training gehindert wird

-         das Mitglied nach Abschluss von ihrer Schwangerschaft erfährt

-         oder durch Ärztliche Attests bescheinigt wird

7.4. Die Kündigungsfristen von 3 Monaten sind einzuhalten.

7.5. Die Mitgliedschaft verlängert sich um jeweils 12 Monate, wenn dies nicht rechtzeitig schriftlich gekündigt wurde.

 

8.      Nutzung von Kundenparkplätzen

8.1. Jedes Mitglied ist berechtigt während des Aufenthalts im Fitnessstudio kostenlos seinen PKW auf den gekennzeichneten Parkplätzen abzustellen.

 

9.      Schlussbestimmungen

9.1. Das Mitglied hat bei Abschluss des Vertrages Wahrheitsgemäße Angaben über persönliche Daten zu machen. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten unverzüglich bekannt zu geben.

9.2. Werden einzelne Bestimmungen dieser AGB´s unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB´s im Übrigen unberührt.

9.3. Die AGB´s können zukünftig angepasst werden. Dies wird schriftlich bekannt gegeben.  

 

Share by: